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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hofmann Insekten- und Sonnenschutz (vertreten durch Armin Hofmann)

§1 Geltungsbereich

1. Der Vertrag zwischen der Firma Hofmann Insekten- und Sonnenschutz und dem Vertragspartner kommt ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) zustande. Dies gilt auch für sämtliche zukünftige Verträge und Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch für den Fall, dass nicht noch einmal gesondert auf die Wirksamkeit der AGB für den einzelnen Vertrag unsererseits hingewiesen wird.                       

2. Von den vorliegenden AGB abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Soweit der Kunde Geschäftsbedingungen verwendet, wird ausdrücklich vereinbart, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden keine Anwendung finden. Gerichtsstand ist das AG Ulm.             


§2 Zustandekommen des Vertrages

1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend.                                   

2. Bestellungen des Kunden sind bindende Angebote. Wir können diese Angebote nach unserer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung (diese kann auch direkt auf dem Auftragsformular vermerkt sein) annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware geliefert wird.   
             

§3 Preise

1. Die von uns angegebenen Preise sind, gleich wo sie angegeben wurden, freibleibend und unverbindlich bis zur Auftragserteilung bzw. bis zur Auslieferung der bestellten Ware.

2. Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise behalten dann Gültigkeit, wenn die Lieferung innerhalb der nächsten 4 Monate zu erfolgen hat. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aus freiem Ermessen zu erhöhen.

3. Wir sind berechtigt Vorschuss - oder Anzahlungsrechnungen gegenüber dem Kunden zu stellen bis zur Höhe des vereinbarten Preises. Soweit der Kunde nach angemessener Fristsetzung von mindestens 7 Tagen einer solchen Vorschuss oder Anzahlungsrechnung nicht fristgerecht nachkommt, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, in diesem Fall hat der Kunde ebenfalls die uns bereits entstandenen Kosten zu tragen. Dies stellt keine Pflichtverletzung unsererseits dar, der Kunde kann in solchen Fällen keinen Schadensersatz und/ oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend machen. Lieferfristen gelten erst dann als verbindlich, wenn der Kunde im Falle einer Anzahlungs-rechnung bzw. Vorschusszahlung diese vollständig beglichen hat.

4. Unsere Rechnungen sind bei Warenversand sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen bei Auslieferung und Montage durch uns sind sofort nach Fertigstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Den Zugangsnachweis der Rechnung ist wirksam mit dem Nachweis der Absendung durch uns unter Hinzurechnung von zwei Werktagen erbracht. Kommt ein Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, bei Unternehmenskunden Verzugszinsen in Höhe von 10% und bei Endverbrauchern von 5% über dem jeweiligen Basiszins der Bundesbank in Rechnung zu stellen. Soweit uns ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, sind wir berechtigt diesen sofort geltend zu machen.

§4 Lieferung

1. Liefertermine sind unsererseits nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich fixiert wurden. Im Falle der Abschlags- bzw. Vorschussrechnung gelten die vorstehenden Bedingungen unter den Regelungen zu Preisen.

2. Zwischen uns und dem Kunden wird vereinbart, dass immer zusätzlich eine Frist von 20 Tagen zu einem verbindlichen vereinbarten Termin unsererseits hinzuzurechnen ist und wir erst nach Ablauf dieser weiteren 20 Tage in Verzug kommen. Lieferterminen oder Lieferfristen, die aufgrund von Verzögerungen unserer Lieferanten beruhen sowie durch höhere Gewalt verursacht worden sind, sind nicht durch uns verschuldet. In diesem Fall verlängern sich die Lieferfristen bzw. Liefertermine entsprechend den Verzögerungszeiträumen. 

3. Die Weitergabe an die Produktion erfolgt im Normalfall am Tag der Auftragsvergabe, spätestens am Morgen des nächsten Arbeitstages, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

4. Rücknahme, Änderungen oder Umtausch von Elementen und Artikel, die nach Maßangaben gefertigt wurden, sind grundsätzlich von der Rückgabe und Änderung ausgeschlossen.

5. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, soweit diese für die Durchführung des Vertrages von Voraussetzung sind.

§5 Versand

1. Mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes an die den Transport ausführende Person geht die Gefahr an den Kunden über. Sämtliche Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, ab Werk und sind somit als ab Werk der Erfüllungsort. Auch die Kostenübernahme des Transports ändert nichts daran, dass wir unsere Liefer-verpflichtung mit der Bereitstellung ab Werk erfüllt haben.

2. Die Gefahr an der Ware geht schon vor dem Termin auf den Kunden über, wenn der Versand trotz Versandbereitschaft auf Wunsch des Kunden verzögert wird bzw. der Verzug auf dessen Verschulden zurückzuführen ist.

3. Während des Transports wird die Ware nur auf ausdrücklichem schriftlichem Wunsch des Kunden auf seine Rechnung versichert. Transport, Fracht und Versicherungskosten übernimmt der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§6 Gewährleistung

1. Die Vereinbarung bezüglich der von uns an den Kunden gelieferten Ware richtet sich nach den von uns überlassenen Produktbeschreibungen bzw. nach den von uns überlassenen Anwendungshinweisen. Soweit keine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt, gilt der von uns dem Kunden mitgeteilte Verwendungszweck unserer Ware als vereinbarter Verwendungszweck des Vertrages.

2. Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung schriftlich gegenüber uns anzuzeigen. Die Vorschriften des §§ 377, 378 BGB bleiben bei Kaufvertrag zwischen uns und Kaufleuten ausdrücklich unberührt. Für den Fall, dass der Kunde uns gegenüber Nachbesserung verlangt, können wir die Art der Nacherfüllung festlegen. Soweit hierdurch Kosten anfallen, tragen wir diese Kosten, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ware, welche vom Kunden selbst montiert oder verbaut wurden sind von sämtlichen Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

3. Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung verjähren in 6 Monaten ab Übergabe der Kaufsache bei Unternehmenskunden. Gegenüber Endverbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist ab Übergabe der Kaufsache bei neuen beweglichen Sachen 24 Monate.
                                                                    
4. Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478,479 BGB von Unternehmenskunden bestehen nur, soweit die Inanspruchnahme durch den Verbraucher bzw. durch den Kunden des Unternehmenskunden in Anbetracht der gesetzlichen Bestimmungen zwingend erforderlich war. Diese Ansprüche bestehen nur im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit uns abgestimmten Kulanzregelungen gegenüber den Kunden des Kunden und setzen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der Rügeobliegenheiten, Ausschlussfristen, etc. voraus.


§7 Schadenersatz

In allen Fällen, in denen wir abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungs-ersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldungsabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, diese Haftung ist jedoch, außer in den Fällen des Satz1 auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweis aus dem Nachteil unserer Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§8 Verlängerter Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an unseren Waren bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises vor. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

2. Bei Zugriffen Dritter insbesondere Gerichtsvollzieher auf die Vorbehaltswaren ist der Käufer verpflichtet auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten, gerichtlichen Kosten oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

§9 Zahlungsbedingungen

1. Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an uns in EURO zu leisten.

2. Eine Erfüllung durch die Hereingabe von Wechseln und Schecks wird ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort nach Lieferung ohne Abzug zahlbar. Kaufgegenstände, die vom Verkäufer nicht montiert werden, sind ebenfalls sofort nach Auslieferung oder Abholung, durch den Käufer sofort zahlbar ohne Abzug. Der Versand von Ersatzteilen erfolgt ausschließlich per Vorauskasse.

3. Die Rechnungen des Verkäufers sind grundsätzlich per Girocard oder in bar in Euro zu begleichen. Die Ablehnung von unbarem Zahlungsmittel behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor.    
                                                                       
4. Unser Verkaufs- und technisches Personal ist zum Inkasso in bar berechtigt. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Verkäufer, oder ein von diesem angegebenen Konto erfolgen.   
       
5. Die nachhaltige Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen bzw. von Zahlungsfristen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen unsererseits zur Folge.                                                                                                           
6. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wir den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt die Zahlung zunächst auf diese Kosten bis zur gesamten Abgeltung der entstandenen Kosten anzurechnen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. 

7. Der Käufer ist zur Abrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist.

8. Im Falle einer Kündigung/ Vertragsaufhebung durch den Käufer, sind von diesem, die dem Verkäufer entstandenen Kosten mindestens jedoch 40% der Auftragssumme zu bezahlen.   

§10 Schriftform, Teilnichtigkeit

Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§11 Salvatorische Klausel

sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, teilweise unwirksam bzw. undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen vereinbaren die Parteien eine Regelung zu setzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Sollten die Parteien eine solche Einigung nicht herbeiführen, so tritt an die Stelle der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung nach Wunsch der Parteien diejenige gesetzliche Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

Hofmann Insekten- und Sonnenschutz, vertreten durch Armin Hofmann
89075 Ulm, Eselsbergsteige 158/2

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